Anbieter und Vertragspartner:
Junggebauer Medien GmbH
Zu den Meerwiesen 19
D 32549 Bad Oeynhausen
Geschäftsführer: Torsten Junggebauer
Sitz: Bad Oeynhausen
Handelsregister/Eintrag: Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 12933
Telefon: 05734 - 51 36 444
Telefax: 05734 - 51 36 443
E-Mail: info@junggebauer.de
Internet: www.junggebauer.de
USt.-IdentNr. DE281494147
Liefer – und Zahlungsbedingungen
(1) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Sofern nicht in Textform eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erbringt der Anbieter die geschuldete Leistung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach zur Verfügung stellen der Druckdaten bzw. Druckvorlage durch den Besteller. Die Vereinbarung eines fixen Liefertermins bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Anbieters in Textform.
Die vom Anbieter in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Mitteilungen an den Besteller genannten Produktions- und Lieferzeiten entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sofern ein fixer Liefertermin nicht ausdrücklich vereinbart wurde, behält sich der Anbieter vor, den Versandtermin um bis zu 3 Arbeitstage zu verschieben. Der Besteller erhält abschließend eine Versandbestätigung mit Nennung des Versandtermins per Mail.
Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Besteller über, sobald die zu liefernde Sache dem Transportunternehmen übergeben worden ist. Sofern keine besondere Vereinbarung zum Versand erfolgt ist (z. B. Express), erfolgt die Lieferung per Paketversand. Auch bei Annahmeverzug gelten die u. g. Zahlungsbedingungen. Wird die Annahme der Ware durch den Besteller unberechtigt verweigert, hat der Anbieter das Recht, Schadensersatz für den ihm entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt der Besteller allein die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, Verlust oder Untergangs der Ware.
Der Anbieter ist in einem dem Besteller zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde ist die Zahlung in Vorauskasse per Banküberweisung sofort nach Erhalt der Vorkassenrechnung/Vertragsbestätigung vorzunehmen. Die Vorkassenrechnung/Vertragsbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Die Rechnungen sind zahlbar ohne jeden Abzug.
Rechnungen werden nur in Euro ausgestellt. Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu überweisen. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. vom Anbieter anerkannt sind. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, hat er dem Anbieter den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Mahnungen, die nach Eintritt des Verzuges erfolgen, ist eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 Euro je Mahnung zu entrichten, soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht zum Ersatz eines weiteren Schadens sowie von Verzugszinsen bleibt unberührt.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet oder stehen Zahlungen aus vorangegangenen Aufträgen noch offen, so kann der Anbieter Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Anbieter auch zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
(3) Der Besteller willigt ein, dass der Anbieter von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt sowie über nicht vertragsgemäßes Verhalten gegenüber der SCHUFA informiert, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Bestellers nicht beeinträchtigt werden.
Bad Oeynhausen im Oktober 2021